Zuschuss -

Richtlinien des Fachverbandes Kegeln Pfalz

 

Zuschüsse zu den Reisekosten können nur dann gewährt werden, wenn die Sammel-Reisekosten- Abrechnung ordnungsgemäß ausgefüllt und im Original (Antrag/Belege) dem Schatzmeister des Fachverbandes Kegeln Pfalz vorgelegt wird.
Seit dem 01.01.2008 wird über die Bezuschussung der Anträge "Quartalsweise" entschieden werden. Für alle eingehenden Anträge des ersten Quartals (Januar/Februar/März) wird im April entschieden, u.s.w). Dieses Verfahren ist notwendig, da im Zeitalter der "Kürzungen" es sehr wahrscheinlich ist, dass die Zuweisungen in Zukunft geringer ausfallen und es sich abzeichnet, dass der Fachverband Kegeln Pfalz nicht die von den Mitgliedern des Fachverbandes Pfalz festgelegten Zuschussgrenzen einhalten kann. Sollte dieser Umstand eintreten, werden wir dies gegenüber den Mitgliedern des Fachverbandes auf den Abrechnungen entsprechend dokumentieren.

Einträge in die Sammel-Reisekosten-Abrechnung:

 

Tagesspesen

Abwesenheit vom Wohnort, 0-3 Std. = 0,00 €      
Abwesenheit vom Wohnort, 3-6 Std. = 4,00 €      
Abwesenheit vom Wohnort über 6 Std. = 8,00 €      
km-Geld                                     pro km = 0,20 €     

 

Startgelder (Belege sind im Original vorzulegen)
weitere Fahrtkosten - Bahn/Flug - (Belege sind im Original vorzulegen) Kosten der Übernachtung (Belege sind im Original vorzulegen)
Kosten für weitere Fahrtkosten, sowie Kosten der Übernachtung werden je nach Kassenlage bezuschusst.

Die oben aufgeführten Anträge (soweit es die Kassenlage zulässt) werden wie folgt bezuschusst:

 

Für den Jugendbereich:
•    Teilnahme an Jugendrunden -40%
•    Fahrten zu Landesmeisterschaften -40%
•    Fahrten zur Deutschen Meisterschaft -40%
•    Gastspieler in Jugendmannschaften können nur von dem Verein abgerechnet werden, in dem er das Gastspielrecht in Anspruch nimmt


Für den Seniorenbereich:
•    Fahrten zu den Deutschen Meisterschaften -30%

Für den Junioren-, Aktivenbereich:
•    Fahrten zu den Deutschen Meisterschaften -30%

Für die Übungsleiter- / Fachtrainerausbildung:
•    bei ausreichender Haushaltslage 50% Zuschuss der Lehrgangsgebühren

für Fach-ÜL / Fach-Trainer- Ausbildung  /  Fach-ÜL / Fach-Trainer-Verlängerung

Für Fachfortbildungsveranstaltungen:
•    bei ausreichender Haushaltslage 50% der Fahrten zu Fachfortbildungsveranstaltungen im Kegel- und Bowlingsport.

Antragsformular:
Auf der linken Seite des Antrags-Formulars steht "ausgezahlt durch:"
Hier müssen der Vereinsstempel und eine Unterschrift vorhanden sein.
Das Feld "sachlich richtig" wird vom Fachverband Kegel Pfalz ausgefüllt.
Auf der Rückseite des Formulars oder im Anschreiben ist die Bankverbindung des Antragstellers (Kontoinhaber, Bankleitzahl, Kontonummer) anzugeben.
Die Überweisungen werden in Zukunft im Rahmen eines "Online-Banking-Verfahren" durchgeführt. Es ist zwingend erforderlich, dass die oben geforderten Angaben auf jeder Antragstellung angeführt sind, um fehlerhafte Überweisungen für die Zukunft zu vermeiden.
Sollten die angeforderten Angaben zum Teil oder gänzlich fehlen,
kann der Antrag auf Erteilung eines Zuschusses nicht abschließend bearbeitet werden.

Erstmalige Anwendung der geänderten ''Zuschuss Richtlinien'' ab dem 01.03.2015